Pflichtbewusstsein als Subfacette der Gewissenhaftigkeit

Sich krank melden, um einen Tag frei zu haben; mehr Überstunden aufschreiben, als tatsächlich geleistet wurden oder sich im Home Office einloggen (d.h. Arbeitszeit läuft), ohne tatsächlich zu arbeiten – dies sind alles Arbeitsweisen, die sich Unternehmen nicht von ihren Mitarbeitenden erhoffen.

Ob eine Person tatsächlich ein solches Verhalten zeigt, hängt davon ab, inwiefern sie ein Gefühl der moralischen Verpflichtung ihrem Arbeitgeber gegenüber empfindet. Wünschenswert ist aus Unternehmenssicht natürlich, dass Mitarbeitende ein hohes Maß an Pflichtbewusstsein mitbringen.

Pflichtbewusstsein ist eine Subfacette der Gewissenhaftigkeit. Diese wiederum ist neben Neurotizismus, Extraversion, Verträglichkeit und Offenheit eine Dimension des Big-Five-Modells.

In den Bereich der Gewissenhaftigkeit gehören außerdem die Subfacetten:

Was macht pflichtbewusste Menschen aus? Wie arbeiten Sie?

Die Subfacette “Pflichtbewusstsein” bezieht sich auf die ethische Haltung einer Person.

Sie beschreibt das Gefühl einer moralischen Verpflichtung gegenüber dem, was von der Gesellschaft/allgemein als richtiges Verhalten betrachtet (wird).

Personen mit einem hohen Pflichtbewusstsein halten strikt an ihren ethischen Prinzipien fest. Solche Personen würden sich beispielsweise nie krank melden, um einen Tag Urlaub zu erschummeln. Sie nehmen ihre Arbeit und ihre Termine sehr ernst.

Verantwortungsbewusstsein und Gewissenhaftigkeit gehen damit oftmals einher.

Personen mit geringerem Pflichtbewusstsein sind im Hinblick auf solche Dinge lockerer und können in diesem Sinne auch weniger zuverlässig sein.

Ist eine solche Person frustriert oder resigniert von ihrer Arbeit, wäre es schon möglich, dass sie sich vielleicht die eine oder andere zusätzliche Überstunden einträgt, weil sie davon überzeugt ist, dass sie sich das aufgrund des Stresses und der Frustration verdient hat.

Personen mit sehr geringem Pflichtbewusstsein sind hingegen auch auferlegte Aufgaben wenig wichtig, weshalb diese Personen wirklich unzuverlässig sein können. Für die Personalauswahl ist das Pflichtbewusstsein demnach eine der wichtigsten Facetten. Kandidaten sollten auf dieser mindestens eine durchschnittliche Ausprägung erreichen.

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